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Wien: Quad in Kurzparkzone

On Mon, 21 Sep 2009 17:22:57 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

Grüße!

Weil wir es gestern auch diskutiert haben: Muss man für ein Quad in Wien
einen Parkschein ausfüllen?

Gehen wir einmal von einem mit weinger als 15KW und 400kg aus (siehe KFG
§2). Wobei es m.E. wurscht sein müsste. IMO ist das Ding als mehrspuriges
KFZ zu werten und damit lt. Wiener Parkometergesetz [1] gebührenpflichtig.

Oder seh ich da was falsch? Wenn nein, wo soll man auf so einem Teil den
Parkschein nachhaltig und sicher befestigen? Plastiksackerl am Lenker?

Stefan
[1]
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/f4200000.h tm



On Tue, 22 Sep 2009 02:14:53 +0200, Johann Mayerwieser <...@gmail.com

"Stefan M. Huber" <...@gmx.net

Ist natürlich schwer, den Parkschein sicher anzubringen. Ich würde
mich in so einem Fall auf alle Fälle für Handy-Parken entscheiden.

Liebe Grüße
Hannes

--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)

On Tue, 22 Sep 2009 20:46:39 +0200, "Josef Eschberger" <...@aon.at

"Stefan M. Huber" <...@ws-6...

Ein Quad ist genauso wie ein Mopedauto einzweispuriges Fahrzeug und daher
ist die Parkgeb bezahlen.

J.E.

On Wed, 23 Sep 2009 10:33:10 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

On Tue, 22 Sep 2009 20:46:39 +0200, Josef Eschberger
<...@aon.at

Gut; außer es fällt mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 20 km/h
unter die Kategorie Fahrrad, oder?

Stefan

On Wed, 23 Sep 2009 10:55:08 +0200, "Franz Huber" <...@fhuber.cjb.net

"Stefan M. Huber" wrote ...

Nein, es sind 25 km/h, und auch nur dann, wenn der Motor elektrisch ist und
nicht mehr als 600 Watt Leistung hat. (1 Abs. 2a KFG)

Wobei ich mish da schon gefragt habe: Reichen 600 Watt, um eine Art von
Fahrradauto anzutreiben bzw. auf 25 km/h zu beschleunigen? Ich meine damit
ein Vehikel in Leichtbauweise, das einer Person in einer geschlossenen
Kabine Platz bietet. Damit knnte man dann beispielsweise auch im Anzug bei
Regen mit 25 km/h ins Bro fahren, dort unverschwitzt ankommen und das
"Auto" vor der Tre in der Kurzparkzone abstellen.

Fr meinen Broweg wre das noch ausreichend. Und die Batterie knnte man ja
so gestalten, dass man sie am Abend mit in die Wohnung nimmt und aufldt.

Aber ich denke selbst wenn es technisch geht, ist dann die Diebstahlsgefahr
zu gro. De facto kann man ja auch kein normales Elektrofahhrad auf der
Stare abstellen. Es ist dann einfach nicht mehr da, wenn man zurck kommt
:-(

Franz


On Wed, 23 Sep 2009 11:07:43 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

On Wed, 23 Sep 2009 10:55:08 +0200, Franz Huber
<...@fhuber.cjb.net

Ja, reicht. Ich will keine werbung machen, aber es gibt einen
Rasenmäherhersteller, der sowas mit 400W und 45km/h oder 20km/h vmax
anbietet. Zweiteres ist typisiert als Fahrrad. Bins allerdings selber noch
nie gefahren.

Das ist ein Problem. Momentan gibt's diesbezüglich eigentlich nur ein
einziges (halbwegs leistbares) Gefährt, das mit 40km Reichweite als
Einsitzermoped konzipiert ist.

Passiert leider mit Normalfahrrädern auch. Und mein E-Moped klaut mir
keiner einfach so bei 182kg :)

Aber jetzt wirds OT
fup2poster beachten

Stefan

On Wed, 23 Sep 2009 11:23:18 +0200, "Franz Huber" <...@fhuber.cjb.net

"Stefan M. Huber" wrote ...

Mir wre keine NG-Regel bekannt, die das Posten eines Links zum Hersteller
verbieten wrde. Also leg los.

Muss ein Fahrrad typisiert sein? Das wre mir neu. Oder wird da zwischen
Muskelkraft- und Elektrofahrrdern unterschieden?

Ignoriert, da die Frage nach einer Fahrradtypisierung in diese NG passt.

Franz


On Wed, 23 Sep 2009 11:53:47 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

On Wed, 23 Sep 2009 11:23:18 +0200, Franz Huber
<...@fhuber.cjb.net

Naja, wenn du drauf bestehst: Bei [1] gibt's einen AL-KO zum Prbefahren
auch. Allerdings ist das das mopedzugelassene Variante. Die ist als
„Fahrrad“ auch lieferbar (Siehe Produktfolder [2]). Die Pressemitteilung
des Herstellers:
http://www.al-ko.at/presse/pm/detail/presse_detail.cfm?id=250&sparte=1

Äh, hast recht: ist als Fahrrad zugelassen.

Stefan
[1] http://www.scooterman.at/elektromoped/emoped.php#0000009b66109eb09
[2] http://www.scooterman.at/Prospekt%20AL-KO%20E-Fahrzeuge_05_08.pdf
[3] http://www.al-ko.at/presse/pm/detail/presse_detail.cfm?id=250&sparte=1

On Wed, 23 Sep 2009 16:22:16 +0200, "Thomas Hofer" <...@familie-hofer.net

"Stefan M. Huber" <...@ws-6...
aber in GESCHLOSSENER bauweise gibts das noch nicht, oder? wr nmlich
geschlossen vieeeeeeeeeeel praktischer - oder zumindest eine marktniesche.
ansonsten ist's ja das gleiche wie ein elektro-2-(fahr)rad.

lg


On Thu, 24 Sep 2009 09:54:07 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

On Wed, 23 Sep 2009 16:22:16 +0200, Thomas Hofer
<...@familie-hofer.net

Nicht dass ich wüsste. Ich hätt ja gern sowas wie den BMW C1, also ein
überdachtes Motorrad/Moped.

Stefan, aber jetzt simma endgültig OT, daher fup2poster gesetzt

On Tue, 22 Sep 2009 00:39:58 +0200, Bernhard Kuemel <...@bksys.at

google "parkschein wien", 1. hit

http://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/park.html#anb

Anbringung des Parkscheines

Parkscheine sind bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit Windschutzscheibe
hinter dieser und durch diese gut erkennbar anzubringen. Bei anderen
mehrspurigen Fahrzeugen sind sie an einer sonst geeigneten Stelle gut
wahrnehmbar anzubringen. Können diese von den Organen der
Parkraumüberwachung (Kontrollorgane) nicht gesehen werden, erhalten Sie
einen Strafzettel. Vorsicht beim Zuschlagen der Autotüre, damit die
Parkscheine nicht verrutschen.

lg, Bernhard

On Tue, 22 Sep 2009 09:54:37 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

On Tue, 22 Sep 2009 00:39:58 +0200, Bernhard Kuemel <...@bksys.atwrote:

Nachdem du auf die eigentliche Frage nicht eingehst, nehme ich an, dass
ein Quand immer und ausnahmslos als mehrspuriges KFZ gilt und daher
parfscheinpflichtig ist.

Stefan

On Tue, 22 Sep 2009 10:35:53 +0200, Johann Mayerwieser <...@gmail.com

"Stefan M. Huber" <...@gmx.net

Wieviel Spuren hinterlässt ein Quad?

Liebe Grüße
Hannes

--
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On Tue, 22 Sep 2009 12:39:37 +0200, Bernhard Kuemel <...@bksys.at

In der StVO habe ich keine Definition von mehr-, einspurig gefunden. Man
wird hier wohl das Wort mehrspurig direkt deuten muessen. Wenn du mit
dem Quad auf 2 Raedern faehrst, ist es vielleicht einspurig.

Fahrraeder hinterlassen in Kurven 2 Spuren. Fahrraeder mit Stuetzraedern
sogar 3-4. Was ist mit Anhaengern? § 25 StVO spricht nur von Fahrzeugen,
nicht KFZ.

lg, Bernhard

On Tue, 22 Sep 2009 23:33:46 +0200, Erich Klecka <...@gmx.at

Bernhard Kuemel <...@bksys.at
Ist anscheinend nicht ganz klar.
Hab dazu folgendes gefunden (ob derzeit noch relevant kann ich nicht sagen)
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/ME/ME_00277_17/imfname_042974.pdf

lg, erich

On Tue, 22 Sep 2009 23:49:11 +0200, Johann Mayerwieser <...@gmail.com

Erich Klecka <...@gmx.at

Anhänger dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nur zum Zwecke einer
Ladetätigkeit ohne Zugfahrzeug abgestellt werden. Ladetätigkeit
entbindet AFAIK von der Kurzparkabgabe.

Liebe Grüße
Hannes

--
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On Wed, 23 Sep 2009 09:51:32 +0200, Bernhard Kuemel <...@bksys.at

Haehh? Halten, Anhaenger abkuppeln, Laden, Anhaenger ankuppeln, wegfahren?

Bernhard

On Wed, 23 Sep 2009 19:15:48 +0200, Bernhard Kuemel <...@bksys.at

Ohh, ich hab das falsch verstanden: Anhänger dürfen auf öffentlichen
Verkehrsflächen zum Zwecke einer Ladetätigkeit nur ohne Zugfahrzeug
abgestellt werden.

On Wed, 23 Sep 2009 10:25:29 +0200, Johann Mayerwieser <...@gmail.com

Bernhard Kuemel <...@bksys.at

Ich wollte jetzt den TExt aus der StVO zitieren und finde unter
"abstellen" bzw. "Anhänger" nichts davon, obwohl ich mich noch gut
erinnern kann, das in der Fahrschule gelernt zu haben.

Liebe Grüße
Hannes

--
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On Wed, 23 Sep 2009 14:10:21 +0200, Ferenc Staedter <...@Spamfence.net

Am 23.09.2009 10:25:29 schrieb Johann Mayerwieser:

Meinst du das:
| § 23. Halten und Parken
| (6) Unbespannte Fuhrwerke, Anhänger ohne Zugfahrzeug sowie
| Transportbehälter zur Güterbeförderung (wie Container, Lademulden
| u. dgl.) dürfen nur während des Beladens oder Entladens auf der
| Fahrbahn stehengelassen werden, es sei denn, die genannten
| Fahrzeuge und Behälter können nach der Ladetätigkeit nicht sofort
| entfernt werden, das Entfernen wäre eine unbillige
| Wirtschaftserschwernis oder es liegen sonstige wichtige Gründe für
| das Stehenlassen vor. Für das Aufstellen der genannten Fahrzeuge
| und Behälter gelten die Bestimmungen über das Halten und Parken
| sinngemäß. Bei unbespannten Fuhrwerken ist die Deichsel abzunehmen
| oder gesichert in eine solche Stellung zu bringen, daß niemand
| gefährdet oder behindert wird.

--
lG Ferenc

On Wed, 23 Sep 2009 20:26:05 +0200, Johann Mayerwieser <...@gmail.com

Ferenc Staedter <...@Spamfence.net

THX

--
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On Tue, 22 Sep 2009 23:38:44 +0200, Erich Klecka <...@gmx.at

Bernhard Kuemel <...@bksys.at
Ist anscheinend rechtlich nicht eindeutig.
(für mich als Techniker zwar schon, aber darum gehts ja jetzt nicht)
Hab dazu folgendes gefunden:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/ME/ME_00277_17/imfname_042974.pdf

Bin jetzt gespannt ;)

LG erich

On Wed, 23 Sep 2009 10:40:58 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

On Tue, 22 Sep 2009 23:38:44 +0200, Erich Klecka <...@gmx.at

Genau deshalb frag ich ja auch so blöd. Ich seh ja auch nicht unbedingt,
dass ein zweispuriges (intuitiv definiert) Fahrzeug mit 4 Rädern als
Fahrrad gelten kann...Obwohl das für den Halter sehr praktisch sein kann.

Stefan, darauf wartend, dass Busspuren generell für alle einspurigen
Fahrzeuge + Taxis geöffnet werden. Und nein, ich bin kein Minister
:)

On Wed, 23 Sep 2009 11:42:16 +0000 (UTC), Thomas Koller <...@gmx.at

Stefan M. Huber <...@gmx.net
Wieso nicht?

In "ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der
menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist" wird
eigentlich nicht auf 2 oder 4 Räder eingegangen, bzw. auch nicht
auf ein- oder mehrspurig. Also können auch zweispurige Fahrzeuge
Fahrräder sein.

Tom

On Wed, 23 Sep 2009 13:47:35 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

On Wed, 23 Sep 2009 13:42:16 +0200, Thomas Koller <...@gmx.at

Ich versteh deinen Einwand nicht. Es gibt zB das von mir in einem anderen
Posting erwähnte Al-Ko-Quad. Das fährt 20km/h, ist als Fahrrad zugelassen
und hat einen E-Motor. Keine menschliche Kraftübertragung.

Cool für Al-Ko-Fahrer, der kann auf die Donauinsel; aber an sich komisch.

Stefan

On Wed, 23 Sep 2009 12:12:19 +0000 (UTC), Thomas Koller <...@gmx.at

Stefan M. Huber <...@gmx.net
Wieso? Was ist an einem vierrädrigen Fahrzeug das mit menschlicher Kraft
betrieben wird schwer vorstellbar? Und laut obiger Definition ist das
dann ganz klar ein "Fahrrad".

Ich hab ja auch nicht die vollständige Definition von Fahrrad gepostet,
sondern nur den ersten (und gleichzeitige wohl auch häufigsten), daneben
gibts auch noch andere Fahrzeuge die auch Fahrräder sind. Steht alles in
der StVO.

Aber wieso ist das eigentlich mit 20 km/h als Fahrrad "zugelassen"?
Eigentlich liegt die Grenze nach § 1 Abs. 2a KFG bei einer
Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h, oder hab ich da was
versäumt?

Was ist daran komisch?

Tom

On Wed, 23 Sep 2009 17:05:00 +0200, "Franz Huber" <...@fhuber.cjb.net

"Thomas Koller" wrote ...

Nicht versumt, sondern verwexelt. Die 10 km/h sind im Absatz 2. Dort steht,
dass Kraftfahrzeuge, die nicht mehr als 10 gehen, vom Groteil des KFG
ausgenommen sind. (Brauchen also keine Nummerntafel etc.) Es sind aber immer
noch Kraftfahrzeuge, und sie drfen auch einen Verbrennungsmotor haben. In
der StVo steht dann, dass sie nach den dortigen Bestimungen Fuhrwerken
gleichgesetzt sind.

Dann gibt es den Absatz 2a. Der definiert, dass Elektrofahrzeuge bis 600W
und 25 km/h nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrrder gelten.

Wobei ich mich frage, wie die Bauartgeschwindigkeit zu sehen ist, wenn das
Ding auch Padale hat. Mit einem Pedalfahrrad kann man ja auch durchaus mehr
als 25 km/h erreichen. Sind die25 km/h ohne treten gemeint, und wenn man
dazu tritt, kann es auch schneller sein - so wie ja auch jedes andere
Fahrzeug bei Rckenwind oder bergab seine Bauartgeschwindigkeit durchaus
berschreiten kann - oder muss sich der Motor ber 25 km/h abschalten?

Wie ist das in sterreich geregelt bzw. wo steht das? Das Internet ist voll
von texten, die sich aber auf die viel restriktivere deutsche Rechtslage
beziehen.

Franz


On Wed, 23 Sep 2009 15:11:57 +0000 (UTC), Thomas Koller <...@gmx.at

Franz Huber <...@fhuber.cjb.net
Ich Teppich. Hab (2) a) mit (2a) verwechselt. Danke.

Tom

On Wed, 23 Sep 2009 12:18:47 +0200, Bernd Petrovitsch <...@bofh.at

Das wird keiner so sehen.
Tja, mehrspurig. BTW gibt es Fahrräder, die hinten 2 Räder mit Achse haben
und damit Dreiräder sind.
FZ sind eine (echte) Untermenge von KFZ.
Anhänger darf man eh nicht alleine auf öffentlichem Grund stehen lassen (ja,
ich weiß, das machen trotzdem viele).

Die Quads sind mbMn eher der "Präzedenzfall", daß - jetzt haut mich gleich
der cm:-( - endlich auch Einspurige Parkpickerl brauchen. Weil "kann man
nicht gscheit anbringen" als Ausrede zieht längst nicht mehr.

Taxis dürfen eh schon auf Busspuren fahren, oder?
ad "Fahrräder auf Busspuren": Fahr' mal z.B. in Berlin mit dem Bus - dort
haben die das. Den öffentlichen Verkehr wird es mbMn nicht wirklich
beschleunigen. Und wenn der Bus das Fahrrad nicht überholen kann, bei viel
Verkehr bremsen. Nicht alle Radler sind Rennradler und/oder gedopt.
sonstige Einspurige: Meinetwegen als Ausgleich fürs Parkpickerl.

Bernd
--
Die Frage ist allerdings, ob man sich den Vorteilen der DV unterwirft, oder
ein eigenes Ordnungssystem aufstellt. --- P. Renner und H. Blüml in a.g.r

On Wed, 23 Sep 2009 12:50:44 +0200, Michael <...@nospam.invalid

Wieso zieht die "längst" nicht mehr? Hab ich was verpasst? Haben
Motorräder plötzlich einen von aussen nicht zugänglichen Raum, wo man
den Parkschein reinlegen kann, ohne dass ihn der nächste einfach
rausklauen kann?

Oder willst alle zum m-parking zwingen? Was machen Leute wie ich, die
nur über ein Firmenhändi verfügen? Müssen dann ausländische
Motorradfahrer spätestens in Niederösterreich ein österr.
Wertkarten-Telefon kaufen, damit sie das Motorrad hinstellen können?

On Wed, 23 Sep 2009 13:17:03 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

On Wed, 23 Sep 2009 12:18:47 +0200, Bernd Petrovitsch <...@bofh.atwrote:

Mit Ausnahmeregelungen ja. Aber längst nicht überall. Und ich finde, Taxis
sollten sehr wohl (mit Fahrgast zumindest) die Busspur verwenden dürfen.
Lt.Aussage eines Taxlers ist es sogar Teil der Prüfung in Wien, zu wissen,
auf welchen Busspuren man als Taxi fahren darf.

Ich weiß; leider ist .at in Sachen Radwege recht rückständig; breitere und
durchgängigere Radwege und ich will mitm Rad eh nicht auf die Busspur. Ich
weiß nicht, was zB in Kopenhagen anders rennt, aber dort ist Radfahren ein
Genuss. Auch in der Stadt. Und ohne Angst haben zu müssen.

Stefan

On Wed, 23 Sep 2009 13:40:49 +0200, Johann Mayerwieser <...@gmail.com

Bernd Petrovitsch <...@bofh.at

Ich würde sagen: Umgekehrt: KFZ ist eine Untermenge von FZ.

Nicht in allen Richtungen, die Neustiftgasse z.B. mir ihrer (vom PKW
aus nicht zu merkenden) Steigung lässt viele Radfahrer doch recht
langsam werden. Da sollens lieber den MIV aufhalten.

Hab es selbst in einem Bus der Linie 48A (dort gehörte eh eine Bim
hin) erlebt: Bus fährt, überholt Radfahrer, bleibt in der Haltestelle
stehen, Radfahrer fährt am Gehsteig vorbei, Bus hängt hinter Radfahrer
bis im MIV eine Lücke ist, dass er überholen kann. Bei der nächsten
Haltestelle wieder das gleiche Spiel. Wenn er hinter dem Radfahrer
nachzuckelt, dann hängt er der Ampelsignalisierung nach: Oft sind die
Ampeln so berechnet, dass der Bus von der Haltestelle weg nach
durchschnittlichem Aufenthalt bei der nächsten Ampel grün hat, wenn er
hinter dem Radfahrer hängt, sind bei der Ampel 1,5-2 Minuten weg, bei
der nächsten Ampel wieder. Wenn zwischen 2 Haltestellen 2 Ampeln sind,
steht er dann bei beiden und am Schluss hast am Gürtel gleich einmal
3-5 Minuten Verspätung - der Bus wird immer voller, weil mehr
Fahrgäste bei der Haltestelle warten, der Haltestellenaufenthalt
verlängert sich.....

Im Endeffekt kommen dann Meldungen wie: Ich fahr lieber mit dem Auto,
weil der Bus ist immer so voll, dass man keinen Platz hat.....

Ich bin eher dafür, den mehrspurigen MIV zu Gunsten der Radfahrer zu
beschneiden.

Liebe Grüße
Hannes

--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)

On Wed, 23 Sep 2009 13:46:13 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

On Wed, 23 Sep 2009 13:40:49 +0200, Johann Mayerwieser
<...@gmail.com

Wär mir auch recht. Mitm Radl aus Pötzleinsdorf nach Liesing zu fahren ist
ein Abenteuer, das ich nicht gern auf mich nehm. Grad mal auf der Schmelz
gibt es die Busspur (sic!), die für Radfahrer offen ist.

Stefan

On Wed, 23 Sep 2009 15:27:04 +0200, Bernd Petrovitsch <...@bofh.at

Ja, danke. War so gemeint.

Bernd
--
Die Frage ist allerdings, ob man sich den Vorteilen der DV unterwirft, oder
ein eigenes Ordnungssystem aufstellt. --- P. Renner und H. Blüml in a.g.r

On Wed, 23 Sep 2009 21:46:30 +0200, Katharina Scholz <...@chello.at

Bernd Petrovitsch schrieb:

Wennst mir erklärst, wie du ein Parkpickerl an einem Motorrad
befestigst? Abgesehen davon, daß man dann echte Probleme mit dem
(meist vorhandenem) Winterauto bekommt, weil man ja ca. 2mal/Jahr das
Parkpickerl ummelden müßte. Bekommst ja nur eins pro Anwohner. Und ich
verpark im Normalfall KEINEN ganzen Autoparkplatz mit meinem Motorrad.
Aber ich stell mich auch nicht auf Schrägparker, wie manche
/&§!&§!"%$&*censored* hier im Bezirk. Und nein, das sind KEINE Gassen,
wo es keine Längsparker gibt und auch keine Fast-Autos aka Goldwing
oder so.

Ich persönlich muß ehrlich sagen, daß ich es nur von der Neustiftgasse
recht gut weiß, aber die Staus, denen der Bus ausweichen "muß", sind
dort erst durch die Busspur entstanden. Vorher bin ich NIE dort im
Stau gestanden. IMHO ist das eine der deppertsten Erfindungen unserer
Stadtplaner. Kommt für mich auf Platz 2 nach dem aufgemalten Radwegen,
wo zu 90% eh zu wenig Platz ist. IMHO sind 90% der neuen
Bodenmalereien (Markierungen kann man den Schrott ja kaum nennen,
fällt ja schon mehr in die Richtung "moderne Kunst") Schwachsinn und
ich trauere bei jedem Regen sowieso noch den gelben Markierungen nach.

Kathi (die für die weißen NICHTS übrig hat und die nicht mehr mögliche
Unterscheidung zwischen ruhendem und fahrendem Verkehr in den
Markierungen tut sein übriges)

On Thu, 24 Sep 2009 09:51:51 +0200, "Stefan M. Huber" <...@gmx.net

On Wed, 23 Sep 2009 21:46:30 +0200, Katharina Scholz
<...@chello.at

Ach, danke, du sprichst mir aus der Seele. Wem das eingefallen ist, der
hat entweder weiße Markierungen in seinem Land, die man wirklich sieht,
oder ich weiß nicht was. Ließe sich das nicht durch
Sichtbarkeitsuntersuchungen wieder kippen und alles gelb malen?

Stefan

On Thu, 24 Sep 2009 10:14:37 +0200, Bernhard Kuemel <...@bksys.at

Das reicht nicht. Man muesste zusaetzlich die EU davon ueberzeugen, das
zu aendern. Ganz schoen viel Aufwand. Oder aus der EU austreten. Oder
eine Ausnahme fuer Oesterreich machen.

Bernhard

On Thu, 24 Sep 2009 11:15:30 +0200, Bernd Petrovitsch <...@bofh.at

Jetzt mach' ich den Pseudo-Jurist: Genauso wie am Quad - die müssen es ja
jetzt auch irgendwie machen.

Kontruktiv: Darf/kann/muß man die nicht ankleben (sowie die
Autobahnpickerl)?
Kennzeichentafeln sind ja z.B. auch nur festgeklemmt. Damit hat ja auch kaum
einer ein Problem.

Bei Schrägparkern blockieren Quads und Alkomobile (u.a.) ganze Parkplätze
(und sind nur halbe Autos - wenn überhaupt). Neben Motorrädern/Mopeds zu
parken ist auch kein Spaß. Parkplatzvernichter gibt es bei Ein- und
Zweispurigen.

[...]
Naja, Rechtsabbiegerspuren mit Rückstau und/oder schlechtem Einordnen?

Ich schon. Die war realistischerweise de facto einspurig (für Mehrspurige),
weil fast alle (v.a. LKWs und Busse) mittig gefahren sind - schon weil auch
wenig Parkdisziplin (mangels Bodenmarkierung?!) vorhanden war.

[....]

Bernd
--
Die Frage ist allerdings, ob man sich den Vorteilen der DV unterwirft, oder
ein eigenes Ordnungssystem aufstellt. --- P. Renner und H. Blüml in a.g.r

On Thu, 24 Sep 2009 15:18:06 +0200, Katharina Scholz <...@chello.at

Bernd Petrovitsch schrieb:

(Neustiftgasse)

Reden wir beide von der Neustiftgasse im 7. Wiener Gemeindebezirk?
Ich hab dort nämlich (Ecke Schottenfeldgasse, grünes Billahaus)
jahrelang gewohnt bzw. meine Mutter fast täglich besucht und die Staus
gabs erst NACH der Busspur. Ich kenn auch das von dir beschriebene
Szenario so nicht, Bodenmarkierungen gabs auch schon vor der Busspur.
Wirklich das einzige, was sich verändert hat, war die Einschränkung
auf eine Spur und dadurch massiv mehr Verkehrsaufkommen auf dieser,
was zum Stau führt. Vor allem, weil die Ampelphasen gleich geblieben
sind, jetzt also nur noch halb so viel Autos drüber kommen.

Und ich bin in dem Zeitraum der Einführung dort wirklich TÄGLICH
entlang gefahren, meist auch zu Hauptverkehrszeiten (nach der Schule,
also so zwischen 17 und 18h).

Kathi (die zumindest glaubt, daß die noch vor 92 eingeführt wurden,
wenn nicht, wars eben nach der Arbeit)

On Thu, 24 Sep 2009 15:36:09 +0200, Bernd Petrovitsch <...@bofh.at

Ooops, sorry, ich war in der Burggasse unterwegs.

Ja, in der Neustiftgasse hat es kaum gestaut (außer daß die Ampeln damals
schon blöd geschaltet waren), aber die Koppstraße dahinter hatte ja auch 2
Spuren und viel Verkehr vertragen.
[...]

Bernd
--
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ein eigenes Ordnungssystem aufstellt. --- P. Renner und H. Blüml in a.g.r

Discussion Title: Wien: Quad in Kurzparkzone
Title Keywords: Wien:  Quad  Kurzparkzone