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On Sun, 7 Jun 2009 19:20:23 +0200, "Roland Messerschmidt" <...@rfc2606.invalid
Hallo!
Heinz Blhrieb:
Ich glaube, da liegt aber ein Mierstnis vor!
Brandschutzklappen bzw. Brandschutztaben den Zweck, ein Gebe
in Brandabschnitte zu unterteilen, daher msie im Brandfalle
geschlossen sein bzw. werden - der Unterlegkeil daher tabu.
Hier geht es aber um Stiegenhausbe- und -entlen, die einzig dazu
da sind, das Stiegenhaus und damit den Fluchtweg rauchfrei zu halten.
Dabei sehe ich kein Problem, wenn diese (meist) Entlen auch zum
"normalen" Ldes Stiegenhauses verwendet werden. Blat
nur, wenn die Betgung mit dem Feuermelder gekoppelt ist... ;-)
Roland
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On Sun, 07 Jun 2009 19:31:16 +0200, Katharina Fuhrmann <...@chello.at
Roland Messerschmidt schrieb:
Naja, da wäre ich aber schon vorsichtig! So Entlüftungen werden
vermutlich nur in FEUERFREIEN Abschnitten geöffnet. Hast du schon mal
drüber nachgedacht, was passiert, wenn du Feuer noch zusätzlichen
Sauerstoff lieferst?
Kathi (die in den sauren Apfel beißen würde und auf Kosten der
Hausgemeinschaft eine VERNÜNFTIGE Lösung einbauen lassen würde,
vorzugsweise Jalousien und Fenster)
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On Sun, 7 Jun 2009 20:06:32 +0200, Ferenc Staedter <...@Spamfence.net
Am 07.06.2009 19:31:16 schrieb Katharina Fuhrmann:
Na ja, aber wenn sie Fenster einbauen und die dann dauernd gekippt
sind, gibt es auch eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr.
--
lG Ferenc
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On Sun, 07 Jun 2009 21:57:02 +0200, Johann Mayerwieser <...@gmail.com
Katharina Fuhrmann <...@chello.at
Die Brandrauchlüftungen in Stiegenhäusern sind meiner Meinung nach
dazu da, den Rauch abziehen zu lassen. Wenn das Stiegenhaus
verschlossen ist bzw. nur die Haustüre geöffnet ist, wird der
Brandrauch vor allem in die Wohnungen in den oberen Geschoßen
eindringen und dort zu Rauchgasvergiftungen etc. führen. Im Brandfall
entstehen riesige Rauchmengen, die dann so ein Stiegenhaus hundert Mal
füllen können und entsprechenden Überdruck erzeugen.
Man kann durchaus zur Öffnungsautomatik Schalter zum gezielten Öffnen
und Schließen anbringen, solange sicher gestellt ist, dass die
Brandrauchklappe im Brandfall richtig funktioniert und das sollte kein
Problem sein.
Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
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On Mon, 8 Jun 2009 03:44:16 -0700 (PDT), Klaus Klingenbusch <...@gmx.at
Hallo,
Zunächst mal Danke f.d. Beiträge.
Zur technischen Seite:
Es geht um eine Brandrauchentlüftung. Dies ist etwas gänzlich anderes
als eine Brandschutzklappe oder eine Brandschutztüre. Eine
Brandrauchentlüftung kann auch i.A. keine Begrenzung eines
Brandabschnitts bilden. Eine Brandrauchentlüftung wird im Brandfall
manuell od. automatisch GEÖFFNET und dient dazu gewisse Bereiche
( z.B. des Stiegenhaus) rauchfrei(er) zu halten. Und hoffentlich wird
diese jemand gerade im Brandbereich öffnen um das Verlassen des
Gebäudes zu sichern...
Eine Brandrauchentlüftung ("Dachluke") zu Lüftungszwecken zu öffen ist
fast immer zulässig und technisch auch möglich.
Technisch und bezüglich Zulässigkeit ist / wäre im konkreten Fall
alles klar. Die offenen Fragen sind nur "wer zahlt od. beteiligt sich
an einer Zahlung ..."
Mir ging / geht es hier primär darum, was juristisch die Wiener
Bauordnung zu "eher mäßiger" Lüftung sagt. Die Aussage daß der Bau
konsensgerecht errichtet wurde ist wajhrscheinlich - aber keineswegs
sicher. (Mängel gibt es in verschiedenen Formen. Und ob z.B. in der
Baubeschreibung als zu öffnen vorgesehen waren - od. nicht muß erst
geklärt werden.) Bzw. was der Stand der Technik ist, ob bzw. welche
ÖNorm hier zuschlägt und als Stand der Technik zu gelten hat.
Falls jemand von euch einschlägig juristisch od. technisch tätig ist,
bitte um Info.
Danke
Klaus
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On Mon, 08 Jun 2009 13:55:40 +0200, Heinz Blüml <...@chello.at
On Mon, 8 Jun 2009 03:44:16 -0700 (PDT), Klaus Klingenbusch
<...@gmx.at
Die gleichen, die auch sonst für das Finanzielle des Hauses aufkommen.
Die Eigentümer/Mieter - wer sonst?
Wer vollkommen ist, werfe den ersten Stein;)
Dass das überhaupt wo erwähnt wird, täte mich sehr wundern.
Die wesentliche Info (aus meinr Sicht ist), wer anschafft, zahlt.
Dieses Grundgesetzt wird halt oft verdrängt.
h
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On Mon, 8 Jun 2009 06:24:25 -0700 (PDT), Klaus Klingenbusch <...@gmx.at
On 8 Jun., 13:55, Heinz Blüml <...@chello.at
Im Prinzip ´gebe ich dir Recht.
Nur gibt es so da die Gewährleistung. Bei einem Neubau kannst du
erwarten, daß er (zumindest im Großen und Ganzen) mangelfrei ist -oder
die Mängelbehebung verlangen. (Fast) Niemand würde Schimmel, feuchte
Flecken nach einem heftigen Regen, Türen die nicht schließen, Fenster
bei denen es zieht, ... akzeptieren. Überall da gibt es auch
anerkannte Regeln der Technik die eingehalten werden müssen (od.
notfalls greichtlich geltent gemacht werden müssen). Warum soll das
bei Lüftungsfragen nicht genau so sein. Nicht mehr und nicht weniger
versuche ich hier zu klären :-).
Klaus
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On Mon, 08 Jun 2009 17:22:10 +0200, Heinz Blüml <...@chello.at
On Mon, 8 Jun 2009 06:24:25 -0700 (PDT), Klaus Klingenbusch
<...@gmx.at
Eben Mängelfreiheit.
Aber nicht Zusatzaustattung.
Wenn die Lüftung nicht funktioniert, keine Frage, muß der mangel
behoben werden.
Aber ein "Extrafenster" oder was immer, ist nicht drinnen, meine ich.
h
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On Mon, 8 Jun 2009 23:07:59 -0700 (PDT), Klaus Klingenbusch <...@gmx.at
On 8 Jun., 17:22, Heinz Blüml <...@chello.at
Ja, du hast den Kern der Sache getroffen:
Funktioniert nun eine Lüftung wenn ein Stiegenhaus mit 3 Geschoßen
hermetisch abgeschlossen ist - abgesehen
von einer Türe im EG?
Fenster (= fixe Scheiben) natürlich dicht. Wohnungstüren - Gott sei
Dank - dicht. Rauchabzug - im geschlossenen
Zustand dicht. Ich bin halt (noch immer auf der Suche) was die
einschlägigen Normen / Bestimmungen dazu sagen.
Nur damit kann man beurteilen ob ein Mangel vorliegt - oder nur eine
zulässige Lösung die halt nicht so richtig gefällt
(in letzem Fall ist es natürlich unser Bier das zu zahlen).
Klaus
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On Tue, 09 Jun 2009 11:43:46 +0200, Herbert Wotzel <...@bin-wieder-da.de
Klaus Klingenbusch schrieb:
Ich kann dir nur schreiben, was bei unserer Haussanierung eingebaut
wurde - es kommt mir vernünftig vor:
1 Brandschutzfenster ganz oben im Stiegenhaus
2 Druckknöpfe, mit denen das Brandschutzfenster ausgelöst werden kann
(eines unten, eines im vorletzten Stock)
1 Schalter, mit dem das Brandschutzfenster im Normalbetrieb geöffnet und
geschlossen werden kann
1 Windmesser, der das Fenster automatisch schließen lässt, wenn es per
Schalter geöffnet wurde (ich gehe davon aus, dass bei Alarmbetätigung
der Windmesser nicht eingreift, aber getestet hab ich das natürlich nicht)
Rauchmelder und dergleichen besteht nicht.
Unser Architekt war der Meinung, so und nur so ist das normgerecht. Die
Wiener Bauordnung war für uns aber nicht zuständig. (Zusätzlich haben
wir normal öffenbare Fenster, wir sind also in jeder Hinsicht verwöhnt -
war auch teuer genug.)
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